Personalwirtschaft

 

Im Bereich Personalwirtschaft müssen zahlreiche Vorgaben aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Arbeitsrecht beachtet werden.

 

Wir führen Ihre Lohn- und Gehaltskonten und erstellen die monatlichen Abrechnungen für Sie, nachdem Sie uns die Löhne- und Gehälter Ihrer Mitarbeiter mitgeteilt haben. Dabei werden alle erforderlichen Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger von uns erledigt.

 

Darüber hinaus sind wir Ihnen in den folgenden Bereichen behilflich:

  • Lohnabrechnungen für das Baugewerbe unter Berücksichtigung von Schlechtwetterzeiten und Kurzarbeitergeld
  • Ermittlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld
  • Anfertigung der Meldung für die Schwerbehindertenabgabe
  • Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
  • Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse
  • Beschäftigung von Studenten, Praktikanten und Schülern
  • Altersvermögensgesetz („Riester-Rente")
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen

 

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen und Prüfungen des Arbeitsamtes. Auf Wunsch können diese Prüfungen in unseren Kanzleiräumen durchgeführt werden.

 

Sickmann Thiesbrummel König

Steuerberatungsgesellschaft mbH 

Königstr. 65a
48268 Greven

Telefon 02571 - 9371 - 0
Fax 02571 - 9371 - 39

info@stk-steuerberatungsgmbh.de
www.stk-steuerberatungsgmbh.de

 

 



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