
Im Bereich Personalwirtschaft müssen zahlreiche Vorgaben aus dem Steuerrecht, dem Sozialversicherungsrecht und dem Arbeitsrecht beachtet werden.
Wir führen Ihre Lohn- und Gehaltskonten und erstellen die monatlichen Abrechnungen für Sie, nachdem Sie uns die Löhne- und Gehälter Ihrer Mitarbeiter mitgeteilt haben. Dabei werden alle erforderlichen Meldungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger von uns erledigt.
Darüber hinaus sind wir Ihnen in den folgenden Bereichen behilflich:
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei Lohnsteuer-Außenprüfungen, Sozialversicherungsprüfungen und Prüfungen des Arbeitsamtes. Auf Wunsch können diese Prüfungen in unseren Kanzleiräumen durchgeführt werden.
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Sickmann Thiesbrummel König Steuerberatungsgesellschaft mbH |
Königstr. 65a |
Telefon 02571 - 9371 - 0 |
info@stk-steuerberatungsgmbh.de |