Steuerbilanzen

 

Mit dem im Jahr 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz geht die Zeit der Einheitsbilanz (Übereinstimmung zwischen Handels- und Steuerbilanz) ihrem Ende entgegen. Künftig wird es unabdingbar sein, neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss eine separate Steuerbilanz aufzustellen. Dieses führt auf der einen Seite zu einem unerfreulichen Mehraufwand, auf der anderen Seite gibt es deutlich mehr Möglichkeiten unabhängig vom handelsrechtlichen Jahresabschluss steuerlich zu optimieren.

 

Kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler sind nicht verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen. Sie müssen indes für steuerliche Zwecke eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Auch in diesem Zusammenhang bieten sich zahlreiche Möglichkeiten zur Steueroptimierung, bei denen wir Sie gerne unterstützen.

Sickmann Thiesbrummel König

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