Lageberichte

 

Mittelgroße und große Gesellschaften sind zur Lageberichterstattung verpflichtet. Wir unterstützen die Geschäftsführung auf Basis unserer besonderen Expertise in diesem Bereich bei der Erstellung eines aussagekräftigen Lageberichts, der neben den gesetzlichen Pflichtbestandteilen auch die Stärken eines Unternehmens hervorheben sollte.

 

In vielen Fällen kann ein freiwilliger Lagebericht die Aussagen des Jahresabschlusses positiv unterstreichen und unternehmerische Besonderheiten verdeutlichen.

Sickmann Thiesbrummel König

Steuerberatungsgesellschaft mbH 

Königstr. 65a
48268 Greven

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