Handelsrechtliche Jahresabschlüsse

 

Ihre Handelsbilanz ist die Grundlage für das Rating der Kreditinstitute, Basis für die Ausschüttung an die Gesellschafter und Spiegelbild Ihres wirtschaftlichen Erfolges. Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der GmbH & Co. KG müssen ihren Jahresabschluss zudem im elektronischen Bundesanzeiger publizieren. Wir üben Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechte in Absprache mit Ihnen vor dem Hintergrund Ihrer Ziele aus und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Ihrer Bank.

 

Ergänzend zu dem von uns erstellten Jahresabschluss erhalten Sie wunschgemäß einen Erstellungsbericht. Dieser ist in der Regel erforderlich, damit Ihr Kreditinstitut den Jahresabschluss als ausreichende Kreditunterlage akzeptiert. Wir führen bei der Erstellung des Jahresabschlusses die geforderten Prüfungshandlungen durch und nehmen die Plausibilitätsbeurteilung entsprechend den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) und der Bundessteuerberaterkammer vor.

 

Sickmann Thiesbrummel König

Steuerberatungsgesellschaft mbH 

Königstr. 65a
48268 Greven

Telefon 02571 - 9371 - 0
Fax 02571 - 9371 - 39

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