Abschlusserstellung

 

Mittelständische Unternehmen haben zahlreiche und umfangreiche Informationspflichten zu erfüllen. Neben dem Finanzamt gehören Fremdkapitalgeber, insbesondere Banken, Auskunfteien sowie ab einer bestimmten Unternehmensgröße die Öffentlichkeit (Elektronischer Bundesanzeiger) zu den Adressaten des externen Rechnungswesens.

 

Durch das ab dem Geschäftsjahr 2010 anzuwendende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz driften Handels- und Steuerrecht immer weiter auseinander. Somit müssen künftig von Ihnen in der Regel zwei Bilanzen erstellt werden. Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner, der neben dem Steuerrecht über ausgeprägte Kompetenzen im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt.

 

Sickmann Thiesbrummel König

Steuerberatungsgesellschaft mbH 

Königstr. 65a
48268 Greven

Telefon 02571 - 9371 - 0
Fax 02571 - 9371 - 39

info@stk-steuerberatungsgmbh.de
www.stk-steuerberatungsgmbh.de

 

 



Auf Ihrem System scheint kein FlashPlayer installiert zu sein oder es ist
ein Update des Players notwendig. Sie können den Player hier herunterladen: